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Tarifbedingungen

Ausgabe sämtlicher Karten grundsätzlich auf Keycard (Einsatz EUR 2,00).
Refundierung bei allen Liftkassen und Tourismusbetrieben am Hochkar und in Göstling.

Bei unvorherzusehenden hohen Preissteigerungen Preisänderungen vorbehalten. In den Liftkartenpreisen sind 10% USt., in der Straßenbenützung 20% USt. enthalten. Bitte die Liftkarten vor Hitze und Magnetfeldern schützen. Achtung - nur mit einer gültigen Liftkarte die Drehkreuze passieren. Eine 2. Karte z.B. im Rucksack kann vom Leser auch entwertet werden (ergibt keinen Anspruch auf Rückvergütung!).

Werden die Hochkar-Zeitkarten bei der Mautstelle gelöst, ist die Auffahrt über die Hochkar-Alpenstraße frei. Eine allfällig bezahlte Straßenbenützungsgebühr wird bei der Kasse am Hochkar (Talstation Hochakr Bergbahn) nur bei der Stundenkarte refundiert.

Tageskarten und Schipässe sind nicht übertragbar. Verlorene Schipässe werden nicht ersetzt. Schlechtwetter, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Schiabfahrten, unvorhergesehene Abreise usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. Bei versuchtem und erwiesenem Missbrauch wird die Karte entschädigungslos entzogen bzw. muss ein vom Seilbahnunternehmen festgesetzter Ersatzbetrag bezahlt werden.

Rückvergütung kann nur bei Unfall oder Krankheit (ärztliches Attest) gewährt werden. Der Schipass muss bis 10 Uhr vormittags bei der Hauptkassa hinterlegt werden. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Als Benützungstage gelten die Tage gerechnet von der Ausstellung bis zur Hinterlegung bei der Kasse. Keine Rückvergütung bei Tages- und Stundenkarten!

Hauptkassen

Mautstelle Lassing

Öffnungszeit: 07:30 - 17:00 Uhr
Tel.: +43 (0)74847202
Kartenausgabe für PkW über Autoschalter, Abfertigung Busse über separaten Busschalter

Hochkar Bergbahn-Talstation

Öffnungszeit: 08:00 - 16:30 Uhr
Tel.: +43 (0)7484 7214
Fotoautomat

Kartenvorverkauf für den nächsten Tag ab 15 Uhr möglich.

Lieber Gast, bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Regeln, sie dienen Ihrer eigenen Sicherheit:

  • Die Panoramatafeln im Schigebiet weisen auf gesperrte (rot) und offene (grün) Abfahrten und Liftanlagen hin. Bitte beachten Sie, wenn Sie die markierten Abfahrten und Pisten verlassen, bewegen Sie sich im ungesicherten, hochalpinen Bereich und es geschieht auf eigene Gefahr. 
  • Gelbes Blinklicht zeigt an, dass außerhalb der gesicherten Pisten allgemeine, akute Lawinengefahr besteht.
  • Das Befahren von gesperrten Abfahrten oder Teilstrecken ist verboten und strafbar. Die Pisten sind generell ab 17 Uhr gesperrt (Achtung Lebensgefahr aufgrund Präparierung mit Winde!) - ausgenommen Flutlichtpiste bei Nachtschilauf.